WOW CLASSIC ERA · QUEST · STUFE 40
Der Zauberstab des Magiers
Der Zauberstab des Magiers (englischer Name: Mage's Wand) ist eine Quest der Stufe 40, annehmbar ab Stufe 30, für Allianz und Horde. Sie ist Schritt 5 von 5 der Questreihe „Reise in die Marschen bis „Der Zauberstab des Magiers““. Als Belohnung gibt es 3 Items, teils zur Wahl.
Die Angaben gelten auch für Classic Anniversary, soweit die Inhalte dort schon freigeschaltet sind.
Fakten
- Stufe
- 40
- Ab Stufe
- 30
- Fraktion
- Allianz und Horde
- Gebiet
- –
- Englischer Name
- Mage's Wand
- Quest-ID
- 1952
Einordnung
Questgeber und Abgabe
/way #1445 46.1 57.1 Tabetha
Für TomTom und Karten-Addons mit /way-Befehl: im Chat einfügen, dann zeigt ein Pfeil den Weg.
Belohnung
| Item | Slot | Typ | Qualität | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Zauberstab des Eisfurors | Distanz | Zauberstab | Rar | zur Wahl |
| Zauberstab der Netherkraft | Distanz | Zauberstab | Rar | zur Wahl |
| Zauberstab des Wutfeuers | Distanz | Zauberstab | Rar | zur Wahl |
So geht die Quest aus dem Guide „Reise in die Marschen bis „Der Zauberstab des Magiers““
Questreihe mit 5 Schritten (Stufe 30–40, nur Magier) in Stormwind, Marschen von Dustwallow, Tausend Nadeln. Start bei Jennea Cannon – Stormwind 38,6, 79,3. Wichtigste Belohnung: Zauberstab des Eisfurors, Zauberstab der Netherkraft, Zauberstab des Wutfeuers.
- Der Zauberstab des Magiers Stufe 40 · Magier
- AnnahmeTabetha · Marschen von Dustwallow 46,1 / 57,1
- AbgabeTabetha (wie Annahme)
- BelohnungZauberstab des Eisfurors (zur Wahl), Zauberstab der Netherkraft (zur Wahl), Zauberstab des Wutfeuers (zur Wahl)
Ganze Questreihe: Reise in die Marschen bis „Der Zauberstab des Magiers“ (5 Schritte)
Kommentare und Tipps von Spielern, von uns geprüft
Kommentare werden geladen …
Schreiben können angemeldete Spieler mit GuildLoot-Konto und freigegebenem Zugang in einer GuildLoot-Gilde. Jeder Kommentar wird vor dem Erscheinen geprüft. Keine Links, keine persönlichen Daten, kein Spam. Kommentare geben die Meinung der Schreibenden wieder. Datenschutz · Hinweis zu Nutzerinhalten